Betrieb
Redaktionelle Seiten und Betreiberpflichten
Unter Seiten pflegst du die Inhalte, die in der Fußzeile erscheinen. Die Installation legt Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit als Platzhalter an — aber nur, wenn es noch gar keine Seiten gibt, damit ein zweiter Lauf nichts überschreibt. Diese Texte sind nicht rechtsverbindlich und müssen vor dem Produktivgang ersetzt werden.
Platzhalter statt fertiger Texte ist Absicht: Alle drei sind Aussagen des Betreibers über seine eigene Installation. Ein vorformulierter Text wäre entweder falsch oder eine Konformitätsbehauptung, die niemand geprüft hat.
Die folgenden Punkte gehören inhaltlich hinein. Das ist eine Erinnerungsliste, keine Rechtsberatung — im Zweifel juristisch prüfen lassen:
Impressum — Anbieterangaben nach § 5 DDG.
Datenschutzerklärung — mindestens:
- dass bei jedem Aufruf eines Shortlinks eine gekürzte IP-Adresse, der Zeitpunkt und die Browserkennung protokolliert werden, und wie lange (Standard 90 Tage),
- dass beim Versand eines Links durch das System die Empfängeradresse protokolliert wird, und wie lange (Standard 90 Tage),
- dass Ziel-Adressen gespeichert werden und dass die Anwendung sie regelmäßig selbst abruft, um Weiterleitungen zu erkennen,
- dass Ziele nicht auf Schadsoftware oder Rechtswidrigkeit geprüft werden,
- Empfänger von E-Mails (der eigene Mailserver oder der Provider),
- Rechte der Betroffenen und der Kontaktweg.
Ein Punkt, der bei einem Kürzungsdienst leicht übersehen wird: Die Vorschauseite und die Weiterleitung geben nichts an das Ziel weiter — die Antwort trägt
Referrer-Policy: no-referrer, und die Vorschauseite enthält bewusst keinen anklickbaren Verweis auf das Ziel. Aber die Weiterleitung selbst führt den Besucher zu einem fremden Server, und dort greift dessen Datenschutzerklärung. Wenn deine Nutzer auf fremde Ziele verlinken dürfen, gehört das erwähnt.
Erklärung zur Barrierefreiheit (BFSG) — Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen, Datum der Bewertung und ein erreichbarer Feedback-Weg.
Der Feedback-Weg ist keine eingebaute Funktion, sondern eine redaktionelle Seite, die
du selbst anlegst (Slug üblicherweise kontakt). Es genügt ein mailto:-Link auf eine
Adresse, die du auch liest — ein Formular verlangt das Gesetz nicht. Setze bei dieser Seite
den Haken „im Footer zeigen", damit der Weg von jeder Seite aus erreichbar ist, und
verlinke ihn zusätzlich aus der Erklärung heraus.
Behaupte keine Konformität, die nicht geprüft wurde. Was am System selbst umgesetzt ist, steht in ACCESSIBILITY.md — das ist die Grundlage für die Erklärung, aber kein Prüfbericht. Die öffentlich sichtbaren Seiten dieses Dienstes sind Weiterleitung, Passwortmaske, Vorschauseite und Hinweisseite; sie sind der Teil, den beliebige Empfänger zu sehen bekommen.
Weitere Seiten (AGB, Nutzungsbedingungen, FAQ) lassen sich anlegen und in der Fußzeile sortieren.
Reservierte Adressen sind gesperrt, damit sie nicht mit den Programmwegen kollidieren:
account, admin, areas, install, invitation, links, login, logout,
password, two-factor-challenge, build, fonts, storage, up, preview, favicon.ico,
robots.txt.
Die Sperre gilt in beide Richtungen — für Shortlinks und für redaktionelle Seiten.
Quelle dieser Seite:
docs/betrieb/seiten.md
im Repository. Sie wird beim Bauen daraus erzeugt — Änderungen gehören in die
Markdown-Datei, nicht in diese Seite.